Verhalf Massenmörder zu deutscher Staatsbürgerschaft
Unter Leitung von Dr. Hans-Peter Uhl erkannte die Kreisverwaltungsbehörde in München 1989 mit zweifelhaften juristischen Spitzfindigkeiten dem SS-Massenmörder Anton Malloth die deutsche Staatsbürgerschaft zu, die dieser selbst am 21.01.49 zugunsten der italienischen Staatsbürgerschaft widerrufen hatte.
Damit wurde die Auslieferung Malloths an die Tschechische Republik, wo er bereits verurteilt worden war, verhindert.
So konnte dieser Massenmörder über 12 Jahre in Freiheit in einem respektablen Altersheim auf Kosten der öffentlichen Hand leben.
Erst am 30. Mai 2001, wurde Malloth dann in München zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt.
Nun war es der selbe CSU-Abgeordnete Uhl, welcher als Vorsitzender im Visa- Untersuchungsausschusses Außenminister Fischer Begünstigung der Einreise von Kriminellen nach Deutschland vorwarf.